Geld
350 € am Tag klingen viel: Was als Honorarkraft wirklich übrig bleibt
Ein Tagessatz ist kein Nettolohn. Wer das nicht einrechnet, verkauft sich zu billig oder erlebt bei der ersten Steuererklärung eine böse Überraschung.
Die Rechnung, die niemand aufmacht
Nimm einen Turniertag für 350 €. Was davon bleibt, hängt davon ab, ob die Tätigkeit nebenberuflich neben einer Anstellung läuft oder deine Haupteinnahme ist. Der häufigste Fall bei Einsätzen ist der erste.
Fall 1: Nebentätigkeit neben der Festanstellung
Deine Krankenversicherung läuft über den Hauptjob weiter, solange die selbständige Tätigkeit nebenberuflich bleibt, also nach Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung untergeordnet ist. Damit fällt der größte Brocken weg. Zu versteuern ist der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz, der durch das Gehalt aus dem Hauptjob schon vorbelastet ist.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Honorar | 350 € |
| Fahrtkosten, Material (Beispiel) | − 35 € |
| Zu versteuernder Gewinn | 315 € |
| Einkommensteuer bei ca. 30 % Grenzsteuersatz | − 95 € |
| Bleibt ungefähr | 220 € |
Rund 60 bis 65 Prozent bleiben also übrig. Das ist immer noch deutlich mehr als ein Tag in der Anstellung einbringt, aber eben nicht 350 €.
Fall 2: Selbständigkeit als Haupttätigkeit
Hier kommt die Krankenversicherung dazu, freiwillig gesetzlich versichert je nach Einkommen ein spürbarer Betrag, plus Altersvorsorge. Als Faustregel bleiben von einem Tagessatz etwa 45 bis 55 Prozent. Wer hauptberuflich in Einsätzen arbeiten will, sollte mindestens 450 bis 500 € am Tag ansetzen, um auf ein vergleichbares Netto zu kommen.
Was du absetzen kannst
- Fahrtkosten zum Einsatzort, 0,30 € je Kilometer oder die tatsächlichen Kosten
- Material: Tape, Verbandsmaterial, Öle, Desinfektion
- Arbeitskleidung, wenn sie berufstypisch ist
- Fortbildungen, Fachliteratur, Zertifizierungen
- Anteilige Kosten für Telefon und Internet
- Berufshaftpflicht für die selbständige Tätigkeit
Kleinunternehmerregelung
Bleibt dein Umsatz aus selbständiger Tätigkeit unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine Voranmeldungen abgeben. Das vereinfacht die Rechnungsstellung erheblich. Auf jeder Rechnung muss dann ein Hinweis auf die Regelung stehen. Ob und ab wann du wechseln musst, prüfst du am besten einmal jährlich mit einer Steuerberatung.
Praxis-Tipp: Leg vom ersten Einsatz an 35 Prozent jedes Honorars auf ein separates Konto. Wenn die Steuernachzahlung kommt, liegt das Geld bereit. Der häufigste Fehler von Einsteigern ist nicht ein zu niedriger Satz, sondern eine fehlende Rücklage.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Sätze und Grenzen geben den Stand von August 2026 wieder und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein, soweit dieser für deine Einkunftsart zuständig ist.
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